Sie können unsere Preisliste und das Auftragsformular mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch als PDF-Datei (60KB) herunterladen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung, spätestens aber mit Annahme der Waren bzw. Dienstleistung als anerkannt.
  2. Angebote
    1. Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend.
    2. Für den Lieferumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Verträge kommen erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Annahme der Ware bzw. Dienstleistung zustande.
  3. Preise
    1. Alle Preise gelten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Transportkosten trägt der Besteller, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
    2. Die Berechnung der Lieferungen erfolgt aufgrund der am Tage der Auftragserteilung vereinbarten und bestätigten Preise.
    3. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet.
  4. Lieferung und Lieferzeit
    1. Die Lieferung erfolgt baldmöglichst. Ein angegebener Lieferungstermin bezeichnet mangels gegenteiliger Vereinbarungen nur den ungefähren Auslieferungszeitraum ab unserer Werkstatt. Wenn wir in Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert werden, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, gleichwohl ob sie in unserem Betrieb oder bei einem unserer Zulieferer eintreten (z.B. Betriebsstörungen, Streiks, Verkehrshindernisse u.ä.) so verlängert sich, wenn die Lieferung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist angemessen. Wird die Lieferung unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
    2. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Werk/Lager verläßt. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
    3. Die Ware kann auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert werden.
    4. Für den Fall der Anlieferung direkt durch uns geht die Gefahr für Verlust und Beschädigung nach Übergabe auf den Käufer über.
  5. Haftung und Gewährleistung
    1. Wir haften nur für von uns schuldhaft verursachte Verluste und Beschädigungen, die bei der Bearbeitung der Videokassetten entstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, das gilt auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
    2. Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall auf den Wert der Videokassette in gleicher Art und Länge. Insbesondere haften wir nicht für Löschungen und bei der Regenerierung entstehende zusätzliche Schäden.
    3. Eine weitergehende Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen.
  6. Zahlungsbedingungen
    1. Wenn nicht anders vereinbart, sind Zahlungen sofort bei Übergabe der Ware ohne Abzug fällig. Dies gilt unbeschadet des Rechts der Mängelrüge.
  7. Fremde Rechte
    1. Der Auftraggeber erklärt hiermit, zu allen von ihm erteilten Aufträgen der Inhaber sämtlicher Rechte, insbesondere der erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte (speziell GEMA-Rechte) für Bild und Ton, sowie der Lizenz- und Auswertungsrechte zu sein. Der Auftraggeber haftet diesbezüglich für alle Ansprüche, die Dritte an uns stellen.
  8. Illegale Inhalte
    1. Aufnahmen, die offensichtlich gegen die geltende Gesetze verstoßen, übergeben wir an die zuständigen Ermittlungsbehörden.
  9. Gerichtsstand
    1. Gerichtsstand ist Hamburg.
  10. Verbindlichkeit des Vertrages
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, daß der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.